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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - L 8 R 28/07   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - L 8 R 28/07 (https://dejure.org/2007,19880)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.05.2007 - L 8 R 28/07 (https://dejure.org/2007,19880)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - L 8 R 28/07 (https://dejure.org/2007,19880)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines israelischen Staatsangehörigen auf Gewährung einer Altersrente unter Berücksichtigung von Beitragszeiten für das Ghetto Kaunas; Möglichkeit der Nachentrichtung von freiwilligen Beiträgen gem. § 7 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 20.03.2002 - BT-Drs 14/8602
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - L 8 R 28/07
    Dies lasse sich nicht nur aus der Überschrift "Besonderheiten beim Rentenbeginn" entnehmen, sondern sie ergebe sich auch aus der Begründung zum Gesetzentwurf (BT-Drucksache 14/8602).

    Auch die Gesetzesmaterialien (BT-Drucks. 14/8602) gäben für die Auffassung der Beklagten nichts her (BSG a.a.O. S. 32, Rn. 110, 111 der amtlichen Entscheidung).

  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - L 8 R 28/07
    Er trägt zur Begründung der Anschlussberufung vor, unter Beachtung des Urteils des BSG vom 14.12.2006 (B 4 R 29/06 R) sei die Erfüllung der Wartezeit gem. § 1 Abs. 3 ZRBG nicht erforderlich, um Rente aus Ghetto-Beitragszeiten nach dem ZRBG zu erhalten.

    Erst vor dem Hintergrund der Ausführungen des BSG in dem Urteil vom 14.12.2006 (Az.: B 4 R 29/06 R), das darin die Auffassung vertreten hat, dass bei auf ZRBG-Beitragszeiten beruhenden Renten eine Wartezeiterfüllung nicht erforderlich sei, ist die unselbständige Anschlussberufung eingelegt und vom Kläger der Standpunkt eingenommen worden, der Entrichtung freiwilliger Beiträge bedürfe es nicht.

  • BSG, 03.05.2005 - B 13 RJ 34/04 R

    Neufeststellung einer Bestandsrente nach Inkrafttreten des Gesetzes zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - L 8 R 28/07
    Auch nach Auffassung des BSG (Urteil vom 03.05.2005, Az.: B 13 RJ 34/04 R) werde deutlich im ZRBG aufgezeigt, dass mit diesem Gesetz keine Änderung des Rentenversicherungsrechts ausgelöst worden sei, sondern lediglich eine Zahlungssperre für die Gewährung solcher Leistungen an einen bestimmten Personenkreis ins Ausland beseitigt worden sei.

    Diejenigen Ghetto-Beschäftigten, die das 65. Lebensjahr bereits vor dem 01.07.1997 vollendet hatten, erhalten damit nach den allgemeinen Grundsätzen der Rentenberechnung für jeden Monat des "Nichtbezugs" der Rente vom vollendeten 65. Lebensjahr an bis zum 01.07.1997 einen Zuschlag in Höhe von 0, 5 % (vgl. BSG, Urteil vom 03.05.2005, Az.: B 13 RJ 34/04 R).

  • BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 66/95

    Rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Ghetto

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - L 8 R 28/07
    Das ZRBG gehe zurück auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18.06.1997 (SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15), mit dem das BSG erstmals anerkannt habe, dass Beitragszeiten auch unter Ghettobedingungen zurückgelegt worden sein können.
  • BSG, 30.04.2013 - B 12 R 12/11 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - keine beitragsrechtliche Rückbeziehung des

    Die Klägerin nimmt in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 23.5.2007 (L 8 R 28/07, Juris) Bezug.

    Das LSG hat darin - im Rahmen eines (hilfsweise) um das Recht zur Zahlung freiwilliger Rentenversicherungsbeiträge geführten Rechtsstreits eines Verfolgten - die Ansicht vertreten, dass § 3 Abs. 1 S 1 ZRBG wegen seiner Formulierung "ohne Beschränkung auf den Rentenbeginn" bestimme, dass ein bis 30.6.2003 gestellter Antrag auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als am 18.6.1997 gestellt gelte, was wiederum bedeute, dass die Rentenantragstellung "allgemein im Hinblick auf alle Auswirkungen" auf den 18.6.1997 zurückwirke und was dann auch für die Regelung des § 198 S 1 SGB VI gelte (Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 23.5.2007 - L 8 R 28/07 - Juris RdNr 43) .

    Entgegen der vom LSG Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 23.5.2007 (L 8 R 28/07 - Juris RdNr 44) vertretenen Auffassung beruht diese Benachteiligung auf hinreichenden sachlichen Erwägungen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2009 - L 8 R 96/08

    Rentenversicherung

    ist die Klägerin zur Entrichtung von noch erforderlichen freiwilligen Beiträgen nach Maßgabe der Rechtsprechung des Senats (Urteil v. 23.05.2007, L 8 R 28/07, nicht rechtskräftig, sozialgerichtsbarkeit.de) zuzulassen (dazu unter II.).

    Falls die Entrichtung freiwilliger Beiträge erforderlich sein sollte, kann sich eine Verschiebung des Rentenbeginns entsprechend der Rechtsprechung des Senats ergeben (Urteil v. 23.05.2007, L 8 R 28/07, nicht rechtskräftig, sozialgerichtsbarkeit.de).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2007 - L 8 R 54/05

    Rentenversicherung

    Diese Rechtsfolgen haben Rückwirkung bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn nach dem ZRBG, d.h. bis zum 1. Juli 1997 (näher hierzu zuletzt Senatsurteil vom 23. Mai 2007 - L 8 R 28/07 - mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - L 8 R 244/05

    Rentenversicherung

    Diese Rechtsfolgen haben Rückwirkung bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn nach dem ZRBG, d.h. bis zum 1. Juli 1997 (näher hierzu zuletzt Senatsurteil vom 23. Mai 2007 - L 8 R 28/07 - mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2007 - L 8 R 74/05

    Rentenversicherung

    Diese Rechtsfolgen haben Rückwirkung bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn nach dem ZRBG, d.h. bis zum 1. Juli 1997 (näher hierzu zuletzt Senatsurteil vom 23. Mai 2007 - L 8 R 28/07 - mwN).
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